Steuerrechner Selbstständige 2026
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Kranken- und Pflegeversicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende. Mit §35-Anrechnung der Gewerbesteuer.
Art der Selbstständigkeit
Einnahmen & Ausgaben
Büro, Software, Hardware, Fortbildung, Fahrtkosten usw.
Versicherung & persönliche Angaben
Geschätztes Netto
-2.870 €
pro Jahr
Gewinn vor Steuern
0 €
Effektivquote
0.0 %
auf Umsatz
Einkommensteuer vereinfacht nach §32a EStG 2025. Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig (§18 EStG). Dieser Rechner liefert Schätzwerte — für Ihre konkrete Situation empfehlen wir einen Steuerberater.
Freiberufler vs. Gewerbetreibender
Freiberufler (§18 EStG)
- ✓ Keine Gewerbesteuer
- ✓ Keine Gewerbeanmeldung
- ✓ Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- ✓ Keine IHK-Pflichtmitgliedschaft
Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, IT-Freiberufler (wenn Tätigkeit §18 erfüllt), etc.
Gewerbetreibender (§15 EStG)
- ✓ Gewerbesteuer teilw. anrechenbar (§35)
- ✓ Gewerbliche Einkünfte klarer definiert
- ✗ Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn
- ✗ Gewerbeanmeldung erforderlich
Händler, produzierendes Gewerbe, viele IT-Dienstleister je nach Tätigkeit, etc.
Gewerbesteuer 2026
Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag (Gewinn abzüglich Freibetrag 24.500 €) multipliziert mit der Steuermesszahl (3.5 %) und dem gemeindlichen Hebesatz. Der Bundesdurchschnitt liegt bei ca. 400 % (Mindesthebesatz: 200 %).
§35 EStG Anrechnung: Die gezahlte Gewerbesteuer wird zu 3,8-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — in vielen Fällen entfällt die Doppelbesteuerung weitgehend.
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Wer im Vorjahr weniger als 25.000 € Umsatz hatte (und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt), kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen.
Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige sind nicht mehr automatisch in der GKV versichert. Sie können zwischen freiwilliger GKV (zahlen AN + AG-Anteil = ~16.3 % des Einkommens) oder privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Die Mindestbemessungsgrundlage der GKV für Selbstständige liegt bei ca. 1.178 €/Monat.
Quellen: §§15, 18 EStG · §§11ff. GewStG · §32a EStG · §19 UStG · GKV-Spitzenverband 2025.